ASV Heiligenwald 1935 e.V.
ASV Heiligenwald 1935 e.V.

Aktuelles

Jahreshauptversammlung

Am 05.03.2023 wurde in der Jahreshauptversammlung der Vorstand zum Teil im Amt bestätigt bzw. neu gewält. Unter Vorstand sind die Mitglieder des Vorstandes und ihre Maildaressen einsehbar.

NEUER Partner für den Onlinekartenverkauf

seit dem 10.06.2022!!!

 

Genaueres zu Gastkarten und den Bestimmungen findet Ihr auf unserer Homepage oder bei Hejfish.

NEUES LOGO des Angelsportverein

Nach 84 Jahren war sich der Vorstand einig unser Vereins-LOGO zu überarbeiten. Es sollte etwas moderner (zeitgemäß) und doch an das Alte erinnern. So wurde ein sehr gelunges entworfen und löste diese Jahr das Alte ab.

Scheckübergabe an den ASV 

Quelle: Amtsblatt der Gemeinde Schiffweiler

Trophäenangeln nicht mehr erlaubt

Das sogenannte Trophäenfischen ist künftig im Saarland verboten. Die entsprechende Änderung des saarländischen Fischereigesetzes beschloss der Landtag einstimmig. Danach dürfen Angler keinen Fisch aus dem Wasser holen, nur um sich mit ihm als Trophäe fotografieren zu lassen.

 

Beim sogenannten "Catch and Release" werden geangelte Fische fotografiert und anschließend wieder zurück ins Wasser gesetzt. Die Fraktionen waren sich einig, dass bei dieser Art des Sportfischens einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden zugefügt werde. Der Landtag hat dahingehend am 30.11.2016 eine Änderung des Fischereigesetzes beschlossen. Saar-Umweltminister Reinhold Jost (SPD) sagte, das "Trophäenangeln" sei nicht vereinbar mit dem Verbot, einem Tier "ohne vernünftigen Grund Leiden zuzufügen". Künftig sollen auch kleine lebende Amphibien, vor allem Frösche, nicht mehr als Köder verwendet werden dürfen. Bereits verboten sind lebende Fische als Köder. Bereits zuvor hatte das Trophäenangeln gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.

 

Quelle: SR-Online

Guillaume Itzenplitzer Browning Feeder Cup

Am 01. Oktober 2016 war es dann endlich soweit. Pünktlich um 07:30 Uhr fanden sich die 10 angemeldeten Tandem (Team aus 2 Anglern) zum ersten Guillaume Itzenplitzer Browning Feeder Cup an der Fischerhütte ein. Petrus hatte es mit den Anglern an diesem Tag nicht gut gemeint und es regnete wie aus Eimern. Trotz des Wetters ließen sie sich nicht entmutigen und richteten ihre Angelplätze ein und um 10:00 Uhr viel dann der Startschuss. Geangelt wurde bis 14:00 Uhr. Nachdem dann das Verwiegen beendet und die Fische umgesetzt waren, stand das Ergebnis fest. Insgesamt wurden 48kg Fische geangelt. Bevor es dann jedoch zur Siegerehrung kam konnten sich die Teams mit selbstgemachten Spiessbraten mit Kartoffelsalat nach „Helgas Art“ stärken. Die Siegerehrung führte die Inhaberin des Angelsportgeschäftes Guillaume GmbH Frau Petra Nagel und stellvertretend für den Verein Herr Michael Schabbach durch. Sie gratulierten dem Gewinner-Team Sauer-Freyhahn und bedankten sich für den fairen und kameradschaftlichen Umgang untereinander. Dahinter folgte auf dem zweiten Platz Team Caluppa und Dritter wurde Team Schank. Danach wurde noch bis zum frühen Abend gemütlich zusammen gesessen und gefachsimpelt. Das Resümee dieses Fischens viel von allen Beteiligten trotz des Wetters so positiv aus, dass dieser Cup für das nächste Jahr wieder geplant wird.

NEUER Tageserlaubnisschein

Liebe Gastangler mit der Einführung der neuen Tageserlaubnisscheine gelten auch die neuen Bestimmungen/Regeln für das Angeln am Itzenplitzer Weiher. Die Änderungen stehen auf dem Tageserlaubnisschein und hier.

 

Wir bitten Sie sich darüber zu informieren und die Änderungen zu beachten. 

 

ASV Heiligenwald 1935 e.V.

- Der Vorstand -

 

"Petri Heil"

Fisch des Jahres 2016 wird der Hecht

Gemeinsame PM des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV), des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST), des Österreichischen Kuratoriums für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF) und des Bundesamtes für Naturschutz (BfN): Raubfisch mit vielen spitzen Zähnen --- Schmackhafter Speisefisch durch Lebensraumverluste zunehmend bedroht

 

 

Der Hecht (Esox lucius) wird Fisch des Jahres 2016. Der Hecht ist eine der größten und bekanntesten heimischen Fischarten. Mit dem Hecht wurde eine Art gewählt, durch die die Zusammenhänge zwischen Natur- und Artenschutz sowie nachhaltiger, verantwortungsvoller Naturnutzung verdeutlicht werden können. Wenn Ufer und Auen renaturiert oder in einem naturnahen Zustand erhalten werden, dienen sie dem Hecht als Rückzugsraum und Laichplatz. Damit wird einerseits der Bestand dieses von vielen Anglerinnen und Anglern geschätzten Speisefisches gesichert und gleichzeitig Lebensraum vieler weiterer Tier- und Pflanzenarten verbessert.
 
Ausgewählt wurde der Hecht gemeinsam vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) und dem Österreichischen Kuratorium für Fischerei und Gewässerschutz (ÖKF). „Mit seiner unverwechselbaren Gestalt zählt der Hecht zu den bekanntesten heimischen Fischarten“, sagte Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes. Markant sind der langgestreckte Körper, die nach hinten verlagerte Rücken- und Afterflosse und vor allem das entenschnabelartige Maul. Er besiedelt stehende Gewässer vom kleinen Tümpel bis zum großen See, aber auch Fließgewässer vom Oberlauf bis hinab in die küstennahe Brackwasserregion. „Der Hecht ist beispielgebend für die vielen Fischarten, die zur Fortpflanzung auf intakte Ufer- und Auenbereiche entlang der Gewässer angewiesen sind. Nur wenn solche naturnahen Lebensräume erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden, können die Bestände des Hechtes sowie vieler weiterer Fischarten zukünftig in unseren Flüssen erhalten werden“, sagte die Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz, Prof. Beate Jessel. Erfolgreiche Renaturierungsmaßnahmen zeigen, dass es gelingen kann, nicht nur dem Hecht, sondern auch zahlreichen anderen Tier- und Pflanzenarten wieder neuen Lebensraum zu geben. „Besatzmaßnahmen durch Angelfischer und Vereine sind auf Dauer keine Lösung. Aber sie helfen bei der Bestandsentwicklung in beeinträchtigten Gewässern“, ergänzte Happach-Kasan.
 
Hintergrund: Der Hecht (Esox lucius)
 
Der Hecht zählt zu den bekanntesten heimischen Fischarten. Er besiedelt stehende Gewässer vom kleinen Tümpel bis zum großen See, aber auch Fließgewässer vom Oberlauf bis hinab in die küstennahe Brack-wasserregion. 
 
Der Hecht kann mit seinen zahlreichen spitzen, nach hinten gebogenen Zähnen hervorragend Beute packen: Fische aller Art, auch eigene Artgenossen, Frösche, gelegentlich auch kleine Wasservögel und Säugetiere wie Mäuse oder Bisamratten stehen auf dem Speiseplan. Die Durchschnittsgröße eines Hechtes liegt zwischen 50 und 100 Zentimetern. Weibliche Hechte können jedoch 1,30 Meter überschreiten und über 20 Kilogramm schwer werden.
 
Der Hecht ist ein standorttreuer Raubfisch. Er lauert gerne in Ufernähe regungslos auf seine Beute, die er im blitzschnellen Vorstoß ergreift. Als Einzelgänger versteckt er sich gerne zwischen Wasserpflanzen, Baumwurzeln, an Schilfkanten oder Uferböschungen. Dort ist er durch seine grüne bis bräunliche, durch gelbe Bänder durchbrochene Färbung ausgezeichnet getarnt.
 
Zur Laichzeit im zeitigen Frühjahr zieht der Hecht in krautreiche Flachwasserbereiche der Überschwemmungsflächen oder in kleine Gräben und Nebengerinne, wo die klebrigen Eier an Wasserpflanzen angeheftet werden. Solche für seine Vermehrung notwendigen Flächen sind typischerweise im Frühjahr überschwemmte Wiesen der Flussauen, aber auch die Flachwasserzonen und Überschwemmungsbereiche unserer Seen. Durch Trockenlegung von Wiesen und das Ausbleiben von Frühjahrsüberschwemmungen infolge von Regulierungsmaßnahmen sind geeignete Laichplätze selten geworden. Hinzu kommt der Verlust an geeignetem Lebensraum im Zuge der Uferbegradigung und Verbauung. Insbesondere die Jungfische sind auf die sich schnell erwärmenden Flachwasserbereiche mit ihrem großen Nahrungsangebot angewiesen. 
 
Trotz der weiten Verbreitung sind die Bestände des Hechts daher in vielen Gewässern gering. In der Roten Liste wird der Hecht als „ungefährdet“ eingestuft, der langfristige Bestandstrend zeigt jedoch einen mäßigen Rückgang der Bestände. Vorrangiges Ziel ist es daher, die Gewässer und ihre Auen auch für den Hecht wieder in einen naturnahen Zustand zu bringen. Intakte Flussauen brauchen eine natürliche Überschwemmungsdynamik. Wo es möglich ist, müssen ehemalige Auen wieder zurückgewonnen werden. Dies ist gleichzeitig ein Beitrag zum Hochwasserschutz. 

Berlin/Bonn, 9. Oktober 2015
Quelle: DAFV
Fisch des Jahres 2016
Der Hecht
DAFV_PM-Fisch_des_Jahres-2016-Hecht.pdf
PDF-Dokument [287.9 KB]

Freundschaftsfischen unter Partnervereinen

Am Samstag dem 29.08.2015 fand ein Freundschaftstandemfischen (Teamangeln, bestehend aus 2 Anglern) am Itzenplitzer Weiher statt. Grund dafür war die neue Partnerschaft mit dem Angelsportverein Zweibrücken. Anwesend waren Vertreter des ASV Zweibrücken und Fürth sowie der Ortsvorsteher von Heiligenwald Klaus Gorny, der es sich nicht nehmen ließ auch mit zu angeln. Die Teams sowie die Plätze wurden unter allen Teilnehmern frei verlost um buntgemischte Paare zu erhalten. Als Geschenk wurde ein Foto des Pumpenhauses für das Vereinsheim übergeben. Nach 4 Stunden Angelzeit bei herrlichstem Wetter wurde anschließend noch gemeinsam an unserer Hütte gerillt und gute Gespräche geführt. Da es unserem Ortsvorsteher so gut in unserer Runde gefiel, wird dieser bei unserem Forellenfischen nächstes Jahr ein Teil des Besatzes übernehmen und ist zum Angeln natürlich wieder recht herzlich eingeladen. Dafür ein ganz großes DANKE!!! 

VANDALISMUS am Itzenplitzer Weiher

Liebe Leser/innen in der Nacht vom Donnerstag dem 30.07.2015 auf Freitag den 31.07.2015 wurde durch Vandalismus wieder ein großer Sachschaden verursacht. Es wurde die komplette Sitzeinrichtung der Fischerhütte in den Weiher geworfen und der Vorplatz verwüstet. Anzeige wurde erstattet. Erst vor 3 Wochen wurden die von Mitgliedsgeldern bezahlte Neubepflanzung am Ufer durch Schwimmer einfach rausgerissen und Wasserbausteine der Uferbefestigung als Einstiegshilfe in den Weiher versetzt. Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass das Baden im Weiher sowie das einlassen der Hunde verboten ist!!! Dies ist die bisherige Spitze der am Itzenplitzer Weiher stattfinden Zustände aber leider nur ein Bruchteil der in diesem Jahr bereits registrierten Vorfälle. Die Gemeinde hat darüber Kenntnis genommen und sich ein Bild der Zustände vor Ort bei einem Ortstermin gemacht. Wir bitten um Solidarität aller Mitbürger und Besucher ein solches Verhalten nicht zu dulden, Einzugreifen bzw. direkt zu melden!!! Der Vorstand bedankt sich für Ihre Mithilfe.

Freundschaftsfischen der Jugendabteilung ASV Heiligenwald - ASV Schiffweiler

Der ASV Heiligenwald veranstaltete ein Freunschaftsfischen der Jugendabteilungen mit dem ASV Schiffweiler. Am 14.05.2015 fanden sich insgesamt 13 Jugendliche der beiden Vereine morgens am 2. Weiher ein und verbrachten einige fischreiche Stunden am Wasser. Am Ende bekam jeder noch einen Preis verliehen. Diese Veranstaltung sorgte für große Begeisterung bei den Jungen und wird mit Sicherheit in Zukunft öfters durchgeführt.

Pflasterarbeiten um Grillhütte

Beim Arbeitseinsatz am 25.04.2015 wurde nun nach 5 Jahren der damals errichtete Vorplatz um unsere Grillhütte herum durch unsere Mitglieder teilweise gepflastert. Diese Maßnahme wertet dieses Bereich nochmal etwas auf und das Angeln und Feiern wird zukünftig wesentlich angenehmer.

Laichplatz für Zander und Co. errichtet.

Wer sich bei einem Spaziergang um einen der beiden Weihern über Plastikflaschen auf dem Wasser wundert, kann ganz beruhigt sein. Hier hat niemand illegal Müll entsorgt, sondern die Mitglieder des ASV Heiligenwald haben Laichplätze für Zander und Co. geschaffen. An diesen Flaschen hängen Tannenzweige, die mit einem Pflanzstein gegen das Wegschwimmen gesichert sind. Zander laichen in der Regel von April bis Mai ab einer Wassertemperatur von etwa 10-12°C. Um die Sedimentablagerung auf den Bäumen zu reduzieren, wurde diese Laichhilfen erst jetzt ins Wasser gelassen. Da die Eier eine klebrige Hülle haben, bleiben sie an den Zweigen gut hängen. Das Männchen schützt das Gelege vor Fressfeinden und sorgt dafür, dass es nicht verschlammt, bis die Larven geschlüpft sind. Dies dauert je nach dem etwa eine Woche. Wir sind daran Interessiert, dass unsere Fische selbst für Nachwuchs sorgen, deshalb werden auch in Zukunft solche Laichhilfen in unsere Gewässer eingebracht. Im Sommer werden die Laichhilfen übrigens wieder entfernt, um im nächsten Jahr mit Neuen Zweigen bestückt zu werden. Nähere Infos zum Zander finden Sie auf unserer Homepage im Fischlexikon.

Ausbau der Rundwege

Kaum hat das Jahr 2015 begonnen und der Frühling steht vor der Tür, beginnen wieder die Arbeitseinsätze des Angelsportvereins Heiligenwald rund um den Itzenplitzer Weiher. Wie in jedem Jahr werden durch zahlreiche Mitglieder in vielen Stunden die Weiheranlage und deren Umfeld gepflegt und instand gehalten, um nicht nur den Mitgliedern sondern auch den zahlreichen Besuchern des Naherholungsgebiets einen angenehmen Ort zum Erholen und Entspannen zu bieten. Nach den Vorortterminen mit Verantwortlichen der Verwaltung 2014 ist der Verein seit Juli 2014 daran, die Rundwege mit großem Aufwand wieder auszubauen.

Der ASV Heiligenwald 1935 e.V. hat für die Ausbesserung der Wege bis jetzt etwa 250 Arbeitsstunden investiert und nochmal ca. 100 Stunden um die Wassergräben wieder herzustellen und die Wege von Ästen und Sträuchern frei zu schneiden.

Bisher wurden 33 Tonnen Wasserbausteine und knapp 6 Tonnen Schotter an den Wegen von Hand verbaut. Diesen Monat werden noch ca. 3m³ Lehm eingebaut. An den Wegen wird im laufenden Jahr noch ca. 3m³ Pflanzerde am Ufer aufgebracht und jungen Bäume aus der Pflanzschule gepflanzt, damit das Wurzelwerk das Ufer auf lange Sicht festigt. Solch ein Großprojekt kann nur mit Unterstützung der Gemeinde erfolgen. In diesem Zusammenhang bedankt sich der Verein bei den Verantwortlichen der Gemeinde für die gute Zusammenarbeit.

 

Aufhebung des bestehenden Nachtangelverbots im Saarland

Seit einigen Jahren besteht ein generelles Nachtangelverbot im Saarland, da man dadurch die am Ufer lebenden Tiere vor einer nächtlichen Störung schützen wollte.
Dieses Verbot, ist anscheinend damals voreilig und ohne genaue Prüfung der Sachlage verabschiedet worden, denn Beispiele, die das belegen, gibt es einige wie die folgenden Begründungen zeigen.
Das bestehende Nachtangelverbot sollte aufgehoben werden.
Andere Bundesländer, z.B. Rheinland-Pfalz und Hessen, haben kein Nachtangelverbot und dort gibt es auch keine Probleme.
Begründung:

Das bestehende Nachtangelverbot schränkt die Ausübung des Hobbys ein, da es gerade in den Wintermonaten einem berufstätigen mit einem 8 Stunden Arbeitstag aufgrund der Regelung ( von 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr ) gar nicht möglich ist zu angeln.

Der Schutz der am Ufer lebenden Tiere wird nur gegenüber Anglern angewendet, jeder andere Bürger darf sich zu jeder Tages- und Nachtzeit am Gewässer aufhalten. Stört er die Tiere dann weniger als ein Angler ?

 

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Zweibrücken, 27.12.2014 (aktiv bis 26.06.2015)

 

Auf folgendem LINK könnt ihr eure Stimme abgeben: Petition

Fisch des Jahres 2015 wird der Huchen

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes und des Bundesamtes für Naturschutz: Der Huchen ist einer der größten heimischen Fische aus der Lachsfamilie --- Natürliche Bestände sind durch Lebensraumverluste stark bedroht --- Durchgängigkeit der Fließgewässer erhalten und wieder herstellen

 
Der Huchen (Hucho hucho), auch Donaulachs genannt, wurde gemeinsam vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV)  und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Abstimmung mit dem Verband  Deutscher Sporttaucher (VDST) zum Fisch des Jahres 2015 gewählt. Der Huchen ist einer der größten heimischen Vertreter aus der Familie der Lachse (Salmoniden). Seine natürliche Verbreitung ist in Deutschland auf das Einzugsgebiet der Donau beschränkt. Deshalb wird er auch als „Donaulachs“ bezeichnet. Der Huchen ist in seinen Beständen stark bedroht und wurde  in die Rote Liste als vom „Aussterben bedrohte Tierart“ aufgenommen. Ebenso ist er im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet, womit er zu den Arten gehört, für die europaweit Schutzgebiete eingerichtet werden müssen.
 
Anfang des 20. Jahrhunderts war der Huchen in der Donau noch bis weit oberhalb Ulm und in den Donauzuflüssen wie Isar, Lech und Regen anzutreffen.  Aber bereits 1881 gab es Hinweise auf die starke Behinderung der Wanderungen von Huchen durch die Errichtung von Wehren. Durch den mittlerweile starken Verbau und die massive Regulierung der Donau und ihrer Nebenflüsse sind die Wander- und Fortpflanzungsmöglichkeiten des Huchens so stark eingeschränkt, dass eine erfolgreiche Fortpflanzung und damit das Überleben in vielen Flussabschnitten nicht mehr möglich ist. Mit dieser Situation steht der Huchen stellvertretend für zahlreiche Fischarten unserer Fließgewässer. 
 
„Der Erhalt des Huchens im Donausystem erfordert engagiertes Handeln aller Beteiligter: Zurzeit werden Huchen hilfsweise nachgezüchtet und durch Angelfischer im Donauraum besetzt, um so die noch verbliebenen Bestände zu stützen. Dies kann aber nur als eine vorübergehende Notmaßnahme gesehen werden“, sagte Dr. Christel Happach-Kasan, die Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes. Zum Schutz des Huchens und dem Aufbau sich wieder selbst reproduzierender Bestände ist es zwingend notwendig, die letzten natürlichen Gewässerabschnitte zu erhalten und mit Renaturierungsmaßnahmen den verloren gegangenen Lebensraum wiederzugewinnen. „Dadurch sollen isolierte Bestände Verbindung erhalten. Dabei stehen die Wiederherstellung und Erhaltung frei durchwanderbarer Fließgewässer mit natürlicher Gewässerdynamik und Gewässerstruktur im Vordergrund. Das käme nicht nur dem Huchen zugute, sondern allen angestammten Bewohnern unserer heimischen Gewässer“, ergänzte BfN-Präsidentin Professorin Beate Jessel.
 
Hintergrund:
 
Der Huchen hat einen langgestreckten, im Querschnitt fast runden Körper. Auf dem kupferfarben-rotbraunen bis grünlichgrauen Rücken befinden sich zahlreiche kleine dunkle Tupfen. Er kann über 25 Kilo schwer und über 1,40 m lang werden; einzelne Exemplare erreichten früher auch über 1,5 m Körperlänge. Er  steht als Raubfisch in seinem Lebensraum an der Spitze der Nahrungskette. In der Literatur werden Nasen und Barben als typische Beute genannt. Auch deren Vorkommen sind in unseren vielfältig geschädigten Fließgewässern beeinträchtigt.  
 
Der majestätisch anmutende „Donaulachs“ liebt schnellfließende, kühle und sauerstoffreiche Gewässer mit steinigem oder kiesigem Grund, den er für die Eiablage benötigt. In stau-regulierten Flussstrecken verschlammt oft der Boden. Dies hat zur Folge, dass der Huchen dort keine geeigneten Laichplätze findet. In kiesigen Bereichen der Äschen- und Barbenregion werden die Eier im März/April vom Weibchen in selbst geschlagenen Laichgruben abgelegt. Die geschlüpften Larven halten sich im Schutze der Kies- und Steinlücken auf und wachsen schnell heran. Im zweiten Jahr können Huchen bereits eine Länge von 30 Zentimetern erreichen. Geschlechtsreif ist der Huchen mit drei bis vier Jahren, seine Lebensdauer wird mit bis zu ca. 15 Jahren angegeben.  Am Laichgeschehen nehmen meist erst Tiere ab 80 cm Länge teil, weshalb vielerorts das Schonmaß zum Schutz der natürlichen Bestände auf über 90 cm gesetzt wurde.  
 
Der Huchen ist kein typischer Wanderfisch, der lange Wanderstecken überwindet und dabei auch das Meer aufsucht. Er ist in dieser Hinsicht nicht mit dem verwandten Lachs oder dem Aal vergleichbar. Aber auch der Huchen wandert. Zur Laichzeit verlässt er seinen Standort. Seine Wanderungen in flussaufwärts gelegene seichte und kiesige Flussstellen zum Ablaichen können sich bis über 100 km erstrecken. Der Weg dorthin ist in vielen Zuflüssen der Donau durch Wasserkraftwerke und Querverbauungen versperrt. Allein in der Isar sind 35 Wasserkraftwerke in Betrieb, das erste wurde bereits 1896 errichtet. Neben den Verschlammungen von Staubereichen gefährden Wasserableitungen und die zu geringen Restwassermengen, oft  in Zusammenhang mit dem Schwallbetrieb von Wasserkraftanlagen, die Huchenbestände. 

Berlin/Bonn, 12. November 2014
Quelle: DAFV
Fisch des Jahres 2015
Der Huchen
Pressemitteilung.pdf
PDF-Dokument [490.2 KB]

Fa. Guillaume GmbH Neunkirchen als Sponsor gewonnen.

Die Firma Guillaume GmbH wurde 1964 gegründet und steht seit dem in den Bereichen Reiten, Angeln und Dart als kompetenter Ansprechpartner den Kunden zur Seite.

 

Die Geschäftsführerin Petra Nagel ist stets bemüht, ihren Kunden eine größtmögliche Auswahl an Produkten zu präsentieren und somit versteht es sich von selbst, dass Sie nur Qualitativ hochwertige Produkte namhafter Hersteller in Ihrem Sortiment führt.

 

In Ihrer Angelsportabteilung führt Sie Produkte der Firmen Balzer, Browning, Zebco, Quantum, DAM, MAD, Behr, Mosella und Milo.

Das Dartsortiment wird von den Firmen Unicorn, Bull´s, Harrows, Strong und Empire bestimmt.

Die Reitsportabteilung  beinhaltet Produkte der Firmen Cavallo, EQuest, Pikeur, Eskadron, Kieffer, Horse & Passion, USG, Waldhausen. Roeckl, Leovet, Sprenger und Kyron.

 

Guillaume GmbH
Wellesweilerstrasse 90 · 66538 Neunkirchen
Telefon 06821/23643
Fax 06821/22593

E-Mail: guillaume-gmbh@t-online.de · Internet: www.guillaume-gmbh.de

Besatzmaßnahmen 2014

Zum Jahresende erfolgt noch ein größerer Fischbesatz an beiden Vereinsgewässern. In der Zeit vom 11.12.2014 bis 31.12.2014 müssen deswegen nach LFischO § 6 "Besatzfische" die Gewässer für mind. 14 Tage gesperrt werden.

Weihnachtsfeier Jugend 2014

Am 06.12.2014 fand das letzte Jugendfischen mit anschließender Weihnachtsfeier statt. Die Jugendlichen trafen sich um 08:00 Uhr an unserer Vereinshütte, von wo es gemeinsam aus zum zweiten Weiher ging. Dort verbrachten sie 4 spannende Stunden beim letzten Fischen in diesem Jahr, bevor es dann zum Aufwärmen und Stärken pünktlich um 12 Uhr zurück in die Fischerhütte ging. Bei Schnitzel und Getränken wurde in das abgelaufende Jahr zurück geschaut und über die gemeinsame Zeit geplaudert. Jeder bekam noch ein Weihnachtsgeschenk bevor es dann am Nachmittag wieder nach Hause ging.

Hier finden Sie uns

Tagesscheine finden sie hier.

Kontakt

Nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Aufnahmeantrag

Stand 2022
Aufnahmeantrag_ab 2022.pdf
PDF-Dokument [114.1 KB]

Sponsoren

letztes Änderung am:

Montag, 04.03.202 - 09:15 Uhr

Druckversion | Sitemap
© ASV Heiligenwald 1935 e.V.